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Boeing droht nach den 737-Abstürzen eine Prozesswelle

Angehörige der Absturzopfer wollen gegen den US-Konzern Boeing klagen.
(Foto: Bloomberg)

New YorkSie heißen Rumandi Ramadhan, Santi Amarti Sagala oder Harvino wie der Co-Pilot. Sie alle saßen in der Unglücksmaschine von Lion Air, die am 29. Oktober 2018 kurz nach dem Start in Indonesien ins Meer stürzte. Und ihre Angehörigen fordern nun Schadensersatz in den USA.

Auf Boeing rollt eine neue Prozesswelle zu. Immer mehr Kanzleien klagen gegen den Flugzeughersteller wegen der beiden Abstürze des Modells 737 Max, zuletzt in Äthiopien und zuvor in Indonesien. Fluggesellschaften wie die polnische Lot, deren Maschinen wegen des Flugstopps am Boden stehen, wollen ebenso klagen wie die Familien der Opfer.

Vor allem der zweite Absturz von Ethiopian Airlines und der Verdacht, dass der Flugzeugbauer die Sicherheit vielleicht doch nicht so genau genommen hat, erhöhen die Chancen, dass auch Ausländer vor US-Gerichten klagen können.

„Da wir nun zwei Abstürze mit nagelneuen Flugzeugen haben, ist das, was Boeing in den fünf Monaten dazwischen gemacht hat, relevanter denn je. Und das ist alles in den USA passiert“, erklärte Rechtsanwalt Daniel Rose von der Kanzlei Kreindler & Kreindler, die Opfer von Flugzeugabstürzen vertritt. Damit könnten auch Angehörige ausländischer Opfer in den USA klagen.

US-Unternehmen versuchen meist, die Zuständigkeit für die Prozesse in die Unfallländer zu verlagern. Schließlich können Schadensersatzklagen in den USA sehr teuer werden. Steve Marks, Rechtsanwalt der Kanzlei Podhurst Orseck, hat diese Woche zwei Klagen von Ausländern im Bundesstaat Illinois eingereicht, wo Boeing seinen Hauptsitz hat.

Zulassungspraxis im Visier

In der Klage verweist er auf die Fehler im Zulassungsprozess der 737 Max, für den die US-Luftfahrtaufsicht FAA zuständig war: „Es gibt keinen Zweifel daran, dass Boeing verantwortlich für diese Unfälle ist, und die einzige Frage ist der Grad der Schuld“, ist Marks überzeugt. Er vertritt insgesamt 20 Lion-Air-Opfer.

„2015, als Boeing hastig gegenüber Airbusaufholen wollte und den 737 zertifizieren ließ, haben FAA-Manager die Sicherheitsexperten der Behörde gedrängt, die Überprüfung an Boeing selbst zu delegieren und die daraus resultierende Analyse schnell zu genehmigen“, schreibt Marks in seiner Klageschrift im Namen der Angehörigen des Passagiers Rumandi Ramadhan.

Aber die Sicherheitsanalyse, die Boeing der FAA vorgelegt habe, habe „mehrere entscheidende Fehler“ gehabt, argumentiert der Anwalt.

Schadensersatzzahlungen nach Flugzeugunglücken sind juristisch ein heikles Thema. Normalerweise regelt die Warschauer Konvention die Zuständigkeit bei Abstürzen, erklärt Jura-Professor Steven Tapia von der Seattle University, der zuvor lange als Unternehmensanwalt tätig war. Nach diesem Abkommen können die Opfer oder deren Angehörige die Fluggesellschaften verklagen.

„Findige Anwälte haben aber auch gegen Flugzeughersteller geklagt, auch weil der Deckel für Schadensersatz unter der Warschauer Konvention recht niedrig ist“, erklärt Tapia. Der Rechtsexperte hält es zwar für gut möglich, dass ein Gericht eines Bundesstaats eine Schadensersatzklage gegen Boeing annimmt. Theoretisch könnte ein Gericht diese aber auch ablehnen und sich dabei auf die Warschauer Konvention berufen.

Sollte Boeing für schuldig befunden werden, könnten die Entschädigungen rasch Hunderte von Millionen Dollar betragen, schätzt Tapia. „Ich bin sicher, dass Boeing massive Versicherungspolicen hat, um genau diese Dinge abzudecken“, sagt er.

Stornierungen als größte Gefahr

Was die Klagen gegen Boeing vonseiten der Fluggesellschaften angeht, die wie Norwegian und Lot ihre Maschinen wegen des Flugverbots am Boden lassen müssen, hat Tapia seine Zweifel. „Ich bin mir nicht sicher, ob es da eine Grundlage gibt, dass solche staatlich angeordneten Flugverbote als eine Art höhere Gewalt gelten“, erklärt er. „Aber wenn herauskommt, dass die Flugzeuge fehlerhaft konstruiert waren, dann hätten die Fluggesellschaften der abgestürzten Maschinen sicher Grund, gegen Boeing zu klagen“, fügt er hinzu.

Wie viel Angst die Unternehmen vor Klagen haben, zeigt die Tatsache, dass Mitarbeiter der Fluggesellschaft Lion Air nach dem Absturz in Indonesien Druck auf die Angehörigen der Opfer ausgeübt haben, eine relativ niedrige Summe von umgerechnet weniger als 100.000 Dollar als Schadensersatz zu akzeptieren. Im Gegenzug verzichteten sie auf alle Rechte, gegen Lion Air, Boeing oder Zulieferer zu prozessieren. Das berichtete die „New York Times“.

Vielleicht noch mehr als die Klagen könnte Boeing jedoch die Stornierung von Aufträgen schaden. So hat die Fluggesellschaft Garuda Indonesia eine Bestellung von 49 Flugzeugen vom Typ 737 Max 8 storniert.

„Passagiere fragen immer, in welchem Flugzeugtyp sie fliegen werden, da sie das Vertrauen in den Max-8-Jet verloren haben“, sagte Garuda-Sprecher Ikhsan Rosan. Es sei schädlich für sein Unternehmen, weiterhin Maschinen dieses Typs einzusetzen.